Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2:
Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Liebe Fahrschüler/-innen,
ab sofort dürfen wir unter bestimmten Voraussetzungen unsere Unterrichtstätigkeiten wieder aufnehmen. Diese könnt ihr hier entnehmen.
Euer Team der Fahrschule Storck