Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2: Fahrschulen müssen ab 17.03.2020 schließen
Liebe Fahrschüler/-innen,
leider sind uns jegliche Unterrichtstätigkeiten (Theorieunterricht, praktischer Unterricht, praktische Fahrerlaubnisprüfungen) vom Land Baden-Württemberg untersagt worden. Dies tritt ab 17.03.2020 ein. Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft und kann jederzeit vom Sozialministerium verlängert werden.
Weitere Informationen veröffentlichen wir HIER auf der Homepage.